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Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
• bei der örtlichen Gottesdienstordnung
• beim Opferplan
• in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
• beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude
• im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
• bei Festen der Gemeinde
• für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
• bei Veranstaltungen für alle Altersstufen
• als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
• bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.

Je nach Größe und Bedürfnis der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen.