Drucken

Kirche Steinkirchen Foto Greta Giebler

 

750 Jahre Kirche St. Michael zu Steinkirchen 1248 bis 1998:
Die Geschichte der Pfarrei in Steinkirchen

 



Der Ort war als "Stenenchirnen" schon vor 1090 in einer Urkunde aufgetaucht, als die Grafen von Comburg als Grundherren von Steinkirchen jährliche Abgaben von 100 Käse, 400 Eier, 1 Schwein, 1 Schaf, 1 Gans und 1 Hahn erhoben hatten. Die Kirche St. Michael mit der Pfarrei zu Steinkirchen ist erstmals 1248 urkundlich erwähnt. Sie könnte aber noch älter gewesen sein, denn der Ortsname deutet auf eine Zeit, als viele andere Gotteshäuser, die von Klöstern oder von frommen Herrschern gestiftet wurden, noch aus Holz waren.

Dorfkirchen bedurften in jener Zeit des Schutzes, der wirtschaftlichen Unterstützung und einer geistlichen Aufsicht durch die Grundherren bzw. durch eine Patronatsherrschaft, die dafür laufende Abgaben verlangten. Solche Machtpositionen konnten übertragen, verkauft, verliehen, verpachtet oder verpfändet werden. So hat der Abt zu Comburg, Wolfram von Bielriet, am 11. Mai 1287 das Patronat und den Zehnten von Steinkirchen auf den Würzburger Bischof Bertholt übertragen als Gegenleistung für dessen Einwilligung zur Einverleibung der Pfarrei Künzelsau in den Bereich des Klosters Comburg. Der Bischof liess dann durch sein Würzburger Domkapitel eine "Obley Steinkirchen" bilden mit Steinkirchen als Mutterkirche und mit Kocherstetten als Filialkirche. Letztere musste der Mutterkirche für sich und für Vogelsberg, Mäusdorf, Buchmühle und Kügelhof den kleinen Zehnten abführen.

Als die Herren von Stetten die Grundherrschaft über den Ort Steinkirchen erlangt hatten, benutzten sie 1366 ihre Rechte zu einem Eingriff in die Patronatsrechte des Würzburger Bischofs. Sie lösten eigenmächtig die Kirche zu Kocherstetten von der Mutterkirche los, stellten einen eigenen Pfarrer für Kocherstetten ein und gaben diesem dort ein "Zygelhaus,.. do ein icklicher pfarrer ynne wonen sol". Um ihres christlichen Gewissens wegen erklärten sie dann: "In gotes namen amen: Wir, Bertholt von kocherstetten, Edelknecht, und Martha von Berlichingen, sein Elich wirtin, bekenen und thun kunt,.., dass Wir durch got unsrer und unserer Vorvaren und nachkomen vile Heyl haben gemacht ein Ewige Mezze, also daß die Kirche zu Kocherstetten von der Kirchen zu Steinkirchen der Mutter, geschieden wurde". Erst 28 Jahre nach dieser eigenmächtigen Kirchentrennung durch die Stettens hat das Würzburger Domkapitel 1394 für diese "Dimembration der Pfarr Cochenstetten von der Pfarr Steinkirchen" nachträglich seinen "consens ertheilt", jedoch unter der Bedingung, dass "das Lehen der Kirchen... by uns und unserm Capitel ewiklich bleibe."

Aber diese "Ewigkeit" dauerte nur 15 Jahre, denn schon 1409 verpachtete das inzwischen verarmte Würzburger Domkapitel den Zehnten der Obley Steinkirchen für 6 Jahre an Wilhelm von Stetten den älteren. Nach weiteren 15 Jahren verkaufte das Domkapitel am 29. Juni 1424 die Obley Steinkirchen mit dem Zehnten von allem "wein, korn, frucht, zinß, gült und heu" an den "Erbaren und vesten Wilhelm von Stetten, den jüngeren, und dessen Hussfrawen Margarethen und allen iren erben zu einem ewigen redlichen kauffe umb zweitusent guter Reinischer guldin, gut an golde und swer gnug an gewichte". In diesem Kaufvertrag hiess es weiter: Die Stettens müssen den Pfarrern der Obley Steinkirchen "alle Jare von den Zehenden geben ein kleinen zehenden" und speziell "dem pfarrer zu steinkirchen alle Jar fünff gut Rheinisch gulden". Und die Stettens mussten die Einhaltung des Vertrages durch Bürgen garantieren, während das Domkapitel sich ein Recht auf Wiederkauf einräumte. Rechtsgrundlage für das Kaufgeschäft waren "beide geistlichen und weltlichen rechte nach des landes zu francken gewonheit und rechten", also die alten germanisch-fränkischen Rechte und noch nicht das damals schon aufkommende Römische, das "Gemeine" Recht.

Das Würzburger Domkapitel machte einige Zeit später von seinem Wiederkaufsrecht Gebrauch. Es verkaufte 1448 diese Rechte an der Obley Steinkirchen und am geistlichen Lehen erneut an Wilhelm von Stetten und seinen Bruder Eberhard zum höheren Preis von 4.600 Gulden und verzichtete für die Dauer von 20 Jahren auf das Wiederkaufsrecht.

Allmählich ging die beherrschende Position im Bereich von Steinkirchen von den Herren von Stetten auf die Grafen von Hohenlohe über. So nahm Graf Albrecht II von Hohenlohe 1474 den Stettens Burg und Herrschaft Tierberg weg, was zu einem 20 Jahre währenden Streit, der Tierberger Fehde, führte. Mit Tierberg ging auch ein kleineres Nutzungsrecht auf Hohenlohe über, wonach "Zu Steinkirchen der pfarrer gibt järlich von seiner schewren ein Schilling Heller uff sant michael". 1483 kaufte Graf Albrecht von Hohenlohe schliesslich die gesamte Grundherrschaft Steinkirchen mit Vogtei und Gericht.

1553 nahm das Würzburger Domkapitel durch Ausübung seines Wiederkaufsrechtes den Herren von Stetten die Obley Steinkirchen wieder weg und verkaufte sie an den Grafen Ludwig Casimir von Hohenlohe samt Pfarrzehnten, Renten und Gülten zum Preis von 10.000 Gulden, wobei für das Domkapitel ein auf 6 Jahre befristetes Wiederkaufsrecht vereinbart wurde.
Nach diesen 6 Jahren übertrug das Domkapitel 1559 die Obley auf das Kloster Comburg, das sich dafür zur Besoldung der Pfarrer und zur baulichen Unterhaltung der Pfarrhöfe verpflichten musste.

Inzwischen hatte sich die Reformation auch im hohenlohischen Raum ausgebreitet. Schon 1522 war in Schwäbisch Hall der Reformator Brenz zum Prediger ernannt worden. 1540 duldete man in Künzelsau und Kupferzell protestantische Predigten. 1544 erzwangen die Öhringer Bürger das gleiche. Als die Landesfürsten 1555 im Augsburger Frieden das ius reformandi erhielten, führte Graf Ludwig-Casimir von Hohenlohe überall in seiner Grafschaft den evangelischen Glauben ein. In Steinkirchen geschah das 1556 bei der allgemeinen Kirchenvisitation des Grafen. Damals beklagte sich der erste protestantische Pfarrer von Steinkirchen, Balthasar Wegmann, es gebe unter seinen Pfarrkindern noch etliche abergläubische alte Weiber und Männer, die der Zauberei mehr Glauben schenkten als dem Worte Gottes und der Wahrheit. Im gleichenJahr 1556 fand im hohenlohischen Niedernhall eine Hexenverbrennung statt, und sogar noch 1592 wurden in Ingelfingen 13 Weiber und 1 Mann als Hexen verbrannt. 1573 haben sich das katholische Würzburger Domkapitel und die protestantischen Grafen von Hohenlohe über die Erstattung alter Baukosten am Pfarrhaus und an der Pfarrscheuer zu Steinkirchen in einem Vergleich geeinigt.

Im Dreißigjährigen Krieg hatten die hohenlohischen Gebiete, so auch Steinkirchen, unter beiden Kriegsparteien schwer zu leiden. So musste zum Beispiel 1634 der Pfarrer vor kaiserlichen Soldaten flüchten und ein Kind im Rüblinger Wald taufen. 1639 kam es zu einem Vergleich über die kirchlichen Rechte in der Obley Steinkirchen. Das Stift Comburg, das inzwischen protestantisch geworden und an die Grafen Hohenlohe verpfändet war, überliess den Grafen Hohenlohe das ius episcopale und behielt das Patronatsrecht über Steinkirchen.

1806 nahm der württembergische König Friedrich von Napoleons Gnaden, der die Grafschaften Hohenlohe ziemlich rüde besetzte, auch alle Patronatsrehte für sich in Anspruch. Sein Nachfolger König Wilhelm I übertrug diese aber 1826 wieder an die Fürsten Hohenlohe zurück. Zunächst gingen sie an den Fürsten Hohenlohe-Neuenstein, 1831 an den Fürsten Hohenlohe-Kirchberg und sind seit 1863 beim Fürsten Hohenlohe-Langenburg.